Abrechnung & Patientenservice
In unserer Praxis bieten wir podologische Behandlungen für alle Patienten an – egal ob gesetzlich versichert, privat versichert oder als Selbstzahler.
Gesetzlich Versicherte
Wir besitzen die volle Kassenzulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK etc.).
- Heilmittelverordnung: Wenn Ihr Arzt (z. B. Hausarzt, Diabetologe, Neurologe oder Dermatologe) eine Notwendigkeit sieht, stellt er eine Heilmittelverordnung für Podologie (Muster 13) aus.
- Zuzahlung: Sofern nicht von der Zuzahlung befreit, fällt nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 32 SGB V) eine Zuzahlung an. Diese setzt sich zusammen aus 10 € pauschal pro Verordnung + 10 % der Behandlungskosten. Die Zuzahlung ziehen wir direkt bei uns in der Praxis für die Krankenkasse ein.
- Befreiung: Wenn ein gültigen Befreiungsausweis der Krankenkasse vorhanden ist, entfällt diese Zuzahlung komplett. Bitte bringen Sie den Ausweis zum Termin mit.
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Privatpatienten erhalten von uns nach der Behandlung eine transparente Rechnung auf Basis unserer Honorarvereinbarung.
- Nach der Behandlung erfolgt die Abrechnung direkt vor Ort, in der Praxis.
- Diese Rechnungen kann bei bei der privaten Krankenversicherung (PKV) oder Beihilfestelle zur Erstattung eingereicht werden.
Selbstzahler & Kosmetische Leistungen
Möchten Sie Ihre Füße präventiv pflegen lassen, haben keine medizinische Verordnung oder möchten unsere hochwertigen kosmetischen Behandlungen in Anspruch nehmen?
- Alle medizinischen und kosmetischen Leistungen können selbstverständlich als Selbstzahler gebucht werden.
- Die Abrechnung erfolgt direkt vor Ort. Für eine bequeme Abwicklung können Sie bei uns kontaktlos mit Karte oder EC-Karte bezahlen.